Antigen-Schnelltest (Bürgertest) –
Was muss ich beachten?
Bitte beachten Sie, dass zum 16.01.2023 die Abrechnungsmöglichkeit von Leistungen der TestV zur Beendigung der Absonderung ("Freitesten") endet.
Somit ist die Bürgertestung nach § 4a TestV nur noch in den drei Fällen
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
a) Krankenhäuser- b) Rehabilitationseinrichtungen
- c) stationäre Pflegeeinrichtungen
- d) Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- e) Einrichtungen für ambulante Operationen
- f) Dialysezentren
- g) ambulante Pflege
- h) ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- i) Tageskliniken
- j) Entbindungseinrichtungen
- k) ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind.
- pflegende Angehörige
Alle anderen Tests die nicht zu den Gruppen gehören kosten 10,– €
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